Der digitale Nachlass

Wir möchten auf unseren Geschäftsbereich Digitaler Nachlass aufmerksam machen.
Wir hinterlassen immer mehr digitale Daten, ohne uns Gedanken zu machen, was im Falle unseres Ablebens damit passiert. Rechtlich ist die Frage einfach zu beantworten: Der Nachlass, und das bedeutet auch jegliche digitale Daten, aber auch z.B. Handelsgeschäfte oder Verpflichtungen aus digitalen Vorgängen, gehen mit dem Tod des Erblassers auf den Erben über.
Aber auch vor dem Tod und noch vor möglicher Handlungsunfähigkeit (z.B. Koma) muss man sich Gedanken über seine digitalen Identitäten und Daten machen.
Mehr dazu finden Sie auf unserer speziell dafür eingerichteten Webseite Der digitale Nachlass